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   BGH, 29.10.1990 - AnwZ (B) 34/90   

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BGH, 29.10.1990 - AnwZ (B) 34/90 (https://dejure.org/1990,10115)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1990 - AnwZ (B) 34/90 (https://dejure.org/1990,10115)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1990 - AnwZ (B) 34/90 (https://dejure.org/1990,10115)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begriff der besonderen Härte für die Doppelzulassung eines Rechtsanwalts - Verfassungsmäßigkeit des Verbots der gleichzeitigen Zulassung eines Rechtsanwalts bei mehreren Landgerichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.12.1989 - AnwZ (B) 57/89

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.10.1990 - AnwZ (B) 34/90
    Dabei kommt es für die Entscheidung, ob eine besondere Härte i.S. von § 227 a Abs. 5 BRAO vorliegt, nicht - wie der Antragsteller in seiner Beschwerdebegründung meint - auf die Umsätze aus dem gesamten Landgerichtsbezirk Dortmund, sondern - wie der Ehrengerichtshof zutreffend ausführt - auf den Anteil der zulassungsgebundenen Sachen aus dem ausgegliederten Teil des früheren Amtsgerichtsbezirks Lüdinghausen an (vgl. Senatsbeschluß vom 4. Dezember 1989 - AnwZ (B) 57/89 m.w.N.).
  • BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 60/89

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 29.10.1990 - AnwZ (B) 34/90
    Der Senat hat indes unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wiederholt (zuletzt durch Senatsbeschluß vom 14. Mai 1990 - AnwZ (B) 60/89, vgl. ferner Senatsbeschluß vom 18. September 1989 - AnwZ (B) 24/89 - NJW 1990, 108, 109 [BGH 18.09.1989 - AnwZ B 24/89] m.w.N.) entschieden, daß diese Regelung, die an das der Bundesrechtsanwaltsordnung zu entnehmende grundsätzliche Verbot der gleichzeitigen Zulassung eines Rechtsanwalts bei mehreren Landgerichten anknüpft, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
  • BGH, 23.07.1990 - AnwZ (B) 63/89

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 29.10.1990 - AnwZ (B) 34/90
    Welches Maß eine durch den Wegfall der Zweitzulassung bedingte Härte haben muß, um als "besondere" im Sinne dieser Vorschrift zu gelten, läßt sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 89, 173, 177 [BGH 05.12.1983 - AnwZ B 28/83]; zuletzt Senatsbeschluß vom 23. Juli 1990 - AnwZ (B) 63/89 m.w.N.) nur aufgrund einer Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalles entscheiden.
  • BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 30/89

    Zulässigkeit einer überörtlichen Sozietät

    Auszug aus BGH, 29.10.1990 - AnwZ (B) 34/90
    Diese Rechtsprechung wird entgegen der Auffassung des Antragstellers nicht durch die Entscheidung des Senats zur Zulässigkeit einer überörtlichen Sozietät (BGHZ 108, 290 ff.) in Frage gestellt.
  • BGH, 05.12.1983 - AnwZ (B) 28/83

    Besondere Härte bei Verlängerung der Zweitzulassung

    Auszug aus BGH, 29.10.1990 - AnwZ (B) 34/90
    Welches Maß eine durch den Wegfall der Zweitzulassung bedingte Härte haben muß, um als "besondere" im Sinne dieser Vorschrift zu gelten, läßt sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 89, 173, 177 [BGH 05.12.1983 - AnwZ B 28/83]; zuletzt Senatsbeschluß vom 23. Juli 1990 - AnwZ (B) 63/89 m.w.N.) nur aufgrund einer Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalles entscheiden.
  • BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 24/89

    Geltung von europarechtlichen Bestimmungen für Rechtsanwälte in Deutschland

    Auszug aus BGH, 29.10.1990 - AnwZ (B) 34/90
    Der Senat hat indes unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wiederholt (zuletzt durch Senatsbeschluß vom 14. Mai 1990 - AnwZ (B) 60/89, vgl. ferner Senatsbeschluß vom 18. September 1989 - AnwZ (B) 24/89 - NJW 1990, 108, 109 [BGH 18.09.1989 - AnwZ B 24/89] m.w.N.) entschieden, daß diese Regelung, die an das der Bundesrechtsanwaltsordnung zu entnehmende grundsätzliche Verbot der gleichzeitigen Zulassung eines Rechtsanwalts bei mehreren Landgerichten anknüpft, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
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